Original-Urkunde vom 19. Juli 1553
König Ferdinand I. überlässt die Verlassenschft des ohne Erben verstorbenen Langenloiser Bürgers Balthasar Höss im Wert von 250 Gulden Rhein. der Marktgemeinde Langenlois, jedoch mit der Auflage, diesen Betrag ausschließlich für das Spital und für die Besserung von Wegen und Brücken zu verwenden.