Mit dieser insgesamt 18-seitigen, in Leder gebundenen Urkunde – einem sogenannten Pergament-Libell samt anhängendem großen Siegel in Holzkassette – bestätigt Kaiserin Maria Theresia die Freiheiten der Marktgemeinde und der Vierzigerschaft von Langenlois.
Es geht dabei um die in früheren Zeiten verliehenen und überlieferten besonderen Rechte der Langenloiser Bürgerschaft:
Unter anderem wird erneut erlaubt,
⊗ einen Richter zu wählen,
⊗ ein Wappen zu führen,
⊗ den sogenannten Vierzigerwald zu nutzen,
⊗ Maut für Ross- und Ochsenfuhrwerke einzuheben,
⊗ Jahrmärkte abzuhalten,
⊗ den Ausschank von ortsfremdem Bier und Wein verbieten zu dürfen.
Mit ihrer eigenhändigen Unterschrift auf der letzten Seite bestätigt Kaiserin Maria Theresia diese Urkunde vom 17. November 1750.
Wir Maria Theresia von Gottes gnaden Römische Kayserin in Germanien zu Hungarn, Boheim, Dalmatien, Croatien und Slavonien Königin, Ertz= Hertzogin zu Österreich, Herzogin zu Burgund Steyer, Kärnthen, Krain und Würtenberg, Gräfin zu Habspurg, Flandern, Tyrol, Görz, und Gradisca, Hertzogin zu Lothringen und Harz, Groß=Hertzogin zu Toscana Bekennen Öffentlich mit diesem Brief, und thun kund allermänniglich daß uns unsere getreue N: Richter, Rath, und gesamte Bürgerschaft unseres Lands=Fürstlichen Markts Langenloys in Oesterreich unter der Enns gelegen, allerunterthänigst zu vernehmen gegeben welchergestalten Weyl: der allerdurchleuchtist Großmächtigst unüberwindlichste Fürst und Herr, Carl der Sechste, glorwürdigsten Andenkens Römischer Kayser zu Hispanien, Hungarn, und Boheim, König, Ertz=Hertzog zu Oesterreich unsers in GottSeeligst ruhend hochgeehrtisten Herrn und Vatters Mayn und Libdt: denselben ihre vorhin und von Alters habende Privilegia, Freyheiten, gute Gewohnheiten und uraltes Herkom̅en am letzten unterm Ein- und Dreyssigsten MonatsTag Maji des Siebenzehen Hundert und Fünffzehenden Jahrs allergnädigst erneueret und bestatten hatte, Uns hierauf unterthänigst bittende, Wir geruheten als nunmehro Regierende Frau und Erb=Lands=Fürstin ihnen sothan ihre Privilegien und Freyheiten in höchsten Gnaden zu erneueren und zu bestätten.



