Original-Urkunde vom 23 Mai 1549
Das Wiener Stadtgericht unter Richter Jakob Himblreich urteilt im Strafprozeß gegen den Langenloiser Bürger Georg Gapler. Derselbe war angeklagt, Richter, Rat und der gesamten Marktgemeinde zu Langenlois öffentlich die Fehde angesagt und den Marktrichter Peter Stätzinger sowie den Bürger Wolfgang Peck, genannt Zirfues, an ihrer Ehre gekränkt zu haben.
Gemäß der Begnadigung durch König Ferdinand I. ist Gapler aus dem Gefängnis zu entlassen, sofern er Urfehde schwört, Bürgen für sein künftiges Wohlverhalten stellt, Abbitte für die Ehrenbeleidigungen leistet und der Gemeinde die Gerichtskosten in der Höhe von 32 Pfund Pfennig ersetzt.